Wichtige Information!
Um sicherzustellen, dass die Kinder und Jugendlichen trotz
steigender Preise weiterhin ein Mittagessen einnehmen können, möchten
wir Sie hiermit über die Möglichkeiten der Kostenübernahme
durch Sozialleistungsträger informieren.
Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes können die Übernahme der Kosten für das Mittagessen in
Schule und Hort bei der Stadt Chemnitz bzw. dem Jobcenter Chemnitz
beantragen.
Die Eltern müssen für das Essen keinen Eigenanteil zahlen, wenn sie
anspruchsberechtigt sind.
Eine Anspruchsberechtigung kann bestehen, wenn die Eltern folgende
Sozialleistungen erhalten:
– Leistungen nach SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)
– Leistungen nach SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)
– Wohngeld
– Kinderzuschlag
– Asylbewerberleistungen.
Auf der Homepage der Stadt Chemnitz und des Jobcenters Chemnitz sind
unter folgenden Links umfassende Informationen, Merkblätter und
Antragsformulare abrufbar. Die im Internet verfügbaren Informationen
sind in verschiedene Sprachen übersetzt.
Sozialamt Chemnitz –
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/leben-in-chemnitz/soziale-leistungen-und-hilfen/bildungspaket/index.html
Jobcenter Chemnitz –
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Chemnitz/DE/Leistungen/BildungTeilhabe/bildung_node.html